Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2020; 15(06): 65-67
DOI: 10.1055/a-1252-4130
Praxis
Rund um die Praxis
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Anreiz für Arbeitnehmer

Hans-Ludwig Dornbusch
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Publication Date:
19 October 2020 (online)

Summary

Heilpraktiker, die Mitarbeiter beschäftigen, können die Arbeitgeberattraktivität durch vermögenswirksame Leistungen steigern. Als Arbeitgeber kann, aber muss sich der Heilpraktiker nicht an der Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer beteiligen. Arbeitnehmer-Sparzulagen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt, steuerfreie Vermögensbeteiligungen nicht.