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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2020; 15(06): 65-67
DOI: 10.1055/a-1252-4130
DOI: 10.1055/a-1252-4130
Praxis
Rund um die Praxis
Anreiz für Arbeitnehmer
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Publication History
Publication Date:
19 October 2020 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/dhz/202006/lookinside/thumbnails/a-1252-4130-1.jpg)
Summary
Heilpraktiker, die Mitarbeiter beschäftigen, können die Arbeitgeberattraktivität durch vermögenswirksame Leistungen steigern. Als Arbeitgeber kann, aber muss sich der Heilpraktiker nicht an der Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer beteiligen. Arbeitnehmer-Sparzulagen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt, steuerfreie Vermögensbeteiligungen nicht.