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kleintier konkret 2020; 23(06): 58
DOI: 10.1055/a-1268-2322
DOI: 10.1055/a-1268-2322
Nachgefragt
Ein Tierbesitzer kann seine Rechnung nicht zahlen, möchte jetzt mit dem Patienten in die Klinik und dafür die Röntgenbilder mitnehmen. Muss ich die Röntgenbilder aushändigen? Und warum (nicht)?
Kann ein Tierbesitzer seine Rechnung nicht zahlen, möchte jetzt aber mit dem Patienten in die Klinik und dafür die Röntgenbilder mitnehmen, ist ein Zurückbehaltungsrecht der Patientenunterlagen denkbar (im Sinne des § 273 BGB). Bei offenen Honorarforderungen ist dies im Einzelfall sogar an dem Tier des Tierhalters möglich (vgl. LG Mainz vom 30.04.2002, Az.: 6 S4/02).
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
16. Dezember 2020
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