Bei gesetzlich versicherten Patienten werden in Deutschland häufig prothetische Vor- und Nachbegutachtungen durchgeführt. Für Patienten, Zahnärzte und gesetzliche Krankenkasse besteht die Möglichkeit, gegen diese Erstgutachten bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann ein Obergutachter mit der Erstattung eines Obergutachtens beauftragt werden, das zur Klärung des Sachverhalts dient. Die vorliegende Pilotstudie untersuchte 78 prothetische Obergutachten. Der Kurzbeitrag stellt zentrale Ergebnisse hinsichtlich Gutachtenart, Seitenumfang, Patientenalter und Geschlecht, Widerspruchsführer, Gegenstand und Ergebnisse vor.