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DOI: 10.1055/a-1859-8873
Hat das Trauma Folgen? – Wenn Helfer selbst Hilfe brauchen
Jeder Mensch reagiert auf belastende Einsätze anders: Dem einen gelingt es, Bilder schnell zu bewältigen, zu verdrängen oder zu akzeptieren, der andere sieht sich den Erinnerungen immer wieder ausgesetzt. Im schlimmsten Fall ist dann an Weiterarbeiten nicht mehr zu denken. Solch ein traumatisches Erleben kann heute als Krankheit anerkannt werden und gegebenenfalls zu einer Entschädigung führen.
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Nehmen Sie seelische und psychische Beeinträchtigungen ernst. Suchen Sie Hilfsangebote und nehmen Sie sie an. Auch für Beschäftigte im Rettungsdienst muss eine ausreichende Krisenintervention zur Verfügung stehen – und Betroffene sollen diese annehmen. Es darf kein Zeichen von Schwäche sein einzuräumen, dass Einsätze auch seelisch mehr als fordernd sind. Wichtig sind Kenntnisse zu Hilfsangeboten, u.a. zur Vorsorge, Schulung und Akutintervention, wie sie beispielsweise der Verein PSU-Akut e.V. (www.psu-akut.de) veranstaltet.
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Wenn Sie Beeinträchtigungen bemerken, lassen Sie diese ärztlich abklären. Ergebnisse sind mittels Befundberichten zu dokumentieren.
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Ist ein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit oder auf Unterstützungsmaßnahmen möglich: Stellen Sie ihn. Dies gilt auch, wenn Sie Erwerbsminderungsrente geltend machen oder einen Grad der Behinderung beantragen wollen. Nach § 14 SGB I besteht ein Anspruch auf individuelle und umfassende Informationen zu konkreten Rechtsfragen, tatsächlichen Umständen und Gestaltungsmöglichkeiten. Jede*r Betroffene sollte die Erkenntnisse aus diesem Angebot für sich dokumentieren (mit Datum, Ansprechpartner und dargestellten Handlungsmöglichkeiten), um die Schritte dann auch für sich einleiten zu können.
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Gehen Sie, wenn nötig, den verwaltungsrechtlichen Weg (also: Widerspruch bei ablehnendem Bescheid bzw. Klage bei ablehnendem Widerspruchsbescheid).
Publication History
Article published online:
29 June 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 BSG, Verh. vom 06.05.2021, AZ: B 2 U 11/20 R. Accessed February 21, 2023 at: www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_05_06_B_02_U_11_20_R.html
- 2 Arndt D, Beerlage I. DIVI Jahrbuch 2019/2020. München: MWV; 2019
- 3 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision, German Modification (Version 2022). Kapitel 5, F43.1. Accessed February 21, 2023 at: www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2022/
- 4 Schellong J, Epple F, Weidner K. Praxisbuch Psychotraumatologie. Hrsg. Stuttgart: Thieme; 2018
- 5 LSG Sachsen, Urt. vom 15.09.2021, AZ: L 6 U 242/18. Accessed February 21, 2023 at: www.sozialrechtsiegen.de/arbeitsunfall-psychischer-gesundheitsschaden-in-form-posttraumatischer-belastungsstoerung
- 6 LSG Bayern, Urt. vom 29.07.2015, AZ: L 2 U 351/13, openJur 2015, 18386.
- 7 LSG Saarland, Urt. vom 24.03.2010, L 2 U 91/07. Accessed February 21, 2023 at: https://recht.saarland.de/bssl/document/JURE110002744