Rofo 2022; 194(09): 1044-1047
DOI: 10.1055/a-1888-9174
DRG-Mitteilungen

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers in der radiologischen Praxis

Direktionsrecht oder Änderungskündigung? – Fallkonstellationen

Ein Arbeitgeber möchte einen Facharzt für Radiologie, der bislang in seiner radiologischen Praxis in der MR-Abteilung tätig ist, zukünftig in der Röntgenabteilung einsetzen. Wäre eine solche arbeitsrechtliche Maßnahme vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder bedarf es hierzu einer Änderungskündigung des Anstellungsvertrages mit dem Radiologen? Hängt die Antwort auf diese Frage möglicherweise davon ab, ob der Tätigkeitsbereich des Radiologen sich auf das gesamte Fachgebiet Radiologie bezieht oder ob er ausdrücklich als MR-Spezialist eingestellt worden ist?



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Article published online:
26 August 2022

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