Bei akut Kranken denken die zuständigen Behandler in erster Linie daran, die Symptome zu erkennen, einer Grundkrankheit zuzuordnen und eine Therapie einzuleiten. Dazu müssen aber 2 Voraussetzungen geben sein: Die Behandlung muss (1) medizinisch indiziert sein und (2) dem Patientenwillen entsprechen.