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DOI: 10.1055/a-2241-5227
Kodierleitfaden Rheumatologie 2024 – Vorwort Teil 1: Positionierung des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) gegenüber der Krankenhausreform
Der Verband der rheumatologischen Akutkliniken erstellt seit Einführung des fallpauschalierten Entgeltsystems jährlich einen fachbezogenen Kodierleitfaden für die akutstationäre Rheumatologie.
Als Leserinnen und Leser der arthritis + rheuma können Sie gerne mehr erfahren über den VRA auf der Homepage www.vraev.de.
Ihre Anfrage richten Sie bitte gerne an die E-Mail-Adresse des VRA-Geschäftsführers Herrn Prof. Heinz-Jürgen Lakomek: heinz-juergen.lakomek@muehlenkreiskliniken.de
Das Jahr 2023 wurde von der Diskussion um eine anstehende große Krankenhausreform geprägt. Trotz vielfältiger Ankündigungen konnte zwischen den Ministerien des Bundes und der Länder bis Ende des Jahres kein Kompromiss über die Gestaltung und die Finanzierung der notwendigen Reformschritte erzielt werden. Weiterhin prägt damit die Krankenhauslandschaft ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft. Die Themen, die politisch bewegt werden, sind mannigfaltig. Auf relevante Veränderungen müssen Krankenhäuser teilweise mit sehr kurzen Fristen reagieren. Die Komplexität der Anforderungen ist für alle Akteure inzwischen äußerst herausfordernd. Doch anstatt des lang ersehnten Abbaus von Komplexität und Bürokratie kommen immer mehr neue Regelungen und Verpflichtungen hinzu, die bei nicht vollständiger oder fristgerechter Erfüllung mit schmerzhaften Sanktionen für Krankenhäuser versehen werden sollen.
Parallel hierzu kämpfen Krankenhäuser mit einem wachsenden Fachkräftemangel. Dieser führt unter anderem dazu, dass die Fallzahlen aus der Vor-Coronazeit auch perspektivisch nicht wieder erreicht werden können. Hiervon ist in besonderem Maße auch die Rheumatologie betroffen. In einem leistungsorientierten Finanzierungssystem, in dem die Refinanzierung der Vorhaltekosten über die Inanspruchnahme erfolgt, führt dies unweigerlich zu einer finanziell schwierigen Situation, die eigentlich zu weiteren Einsparungen bei den Kosten in den Krankenhäusern zwingt. Allerdings haben Krankenhäuser steigende Kosten bei Personal, Sachkosten und Infrastruktur zu verkraften, die bislang nur teilweise und selbst dann nur sehr zeitverzögert über die vorgegebenen Preise kompensiert werden können. In der Folge mehren sich Insolvenzen und Schließungen von Krankenhausstandorten. Dort wo eine Versorgung zwingend aufrechterhalten werden muss oder soll, kann zumindest bei kommunaler Trägerschaft ein Defizitausgleich erfolgen – häufig zulasten anderer wichtiger kommunaler Aufgaben.
Die akut-rheumatologische Versorgung ist von einem hohen Anteil frei-gemeinnütziger und privater Träger geprägt. Diese können nicht so ohne Weiteres durch Steuergelder unterstützt werden.
Eine Lösung der fehlenden Finanzierung von Investitionskosten durch die Bundesländer ist weiterhin nicht in Sicht. Dringend notwendige Investitionen unterbleiben vielerorts bei gestiegenen Zinsen und dem Ausblick auf eine geplante Krankenhausfinanzierungsreform, die bei einer weitgehenden Abkehr von der Leistungsorientierung kaum noch Spielraum für Deckungsbeiträge zulassen will.
Die Rheuma-Abteilungen/-Kliniken blicken mit Spannung und Sorge auf die derzeitigen gesundheitspolitischen Entwicklungen. Nicht nur die Rheumatologie hofft auf baldige Erleichterungen durch praxistaugliche und tragfähige politische Lösungen.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
28. Februar 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 https://dgrh.de/Aktuelles/Stellungnahme-zum-Krankenhaustransparenzgesetz.html Stand: August 2023
- 2 https://dgrh.de/Start/Publikationen/Positionen/2.-Stellungnahme-Krankenhaus-Reform.html Stand: August 2023
- 3 Fiori W, Lakomek HJ, Specker C. et al Die akutstationäre Rheumatologie im Kontext der grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung. Das Krankenhaus 2023; 07: 602-615