Am 19.12.2023 hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Eckpunkte
eines Pflegekompetenzgesetztes vorgestellt. Das Gesetz soll es Pflegefachpersonen
zukünftig ermöglichen mehr Aufgaben eigenständig auszuführen und so bereits
vorhandene Kompetenzen besser zu nutzen und in die Anwendung zu bringen. Darüber
hinaus sollen neue (hochschulische) Aus- und Weiterbildungsoptionen interessierten
Pflegefachpersonen den Weg in erweiterte Tätigkeitsfelder ebnen. Vorbild ist die
Situation in vielen anderen Ländern, wo z.B. sog. „Advanced Practice Nurses“ im
Einsatz sind. Auch eine selbständige Ausübung von Heilkunde soll, durch ein
entsprechendes Studium (vergleichbar mit „Nurse Practitioners“ in den USA),
ermöglicht werden. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine
Vogler, äußerte sich in einer Pressemeldung [1]
wie folgt: