Rehabilitation (Stuttg) 2024; 63(05): 272-274
DOI: 10.1055/a-2353-5129
Recht - Meinung - Management

Die Resolution zur Stärkung der Rehabilitation im Gesundheitssystem der Weltgesundheitsversammlung – auch eine Selbstverpflichtung Deutschlands

Christoph Gutenbrunner
1   Klinik für Rehabilitations- und Sportmedizin, Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
,
Christian Sturm
1   Klinik für Rehabilitations- und Sportmedizin, Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
,
Christoph Egen
1   Klinik für Rehabilitations- und Sportmedizin, Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
› Institutsangaben

Prolog

Die Weltgesundheitsversammlung („World Health Assembly; WHA“) ist der Souverän der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen („World Health Organization; WHO“) und somit der oberste Entscheidungsträger. Sie besteht aus Delegierten aller 194 Mitgliedsstaaten. Neben der Wahl des Sekretariats diskutiert und verabschiedet sie regelmäßig auch Resolutionen zu wichtigen Gesundheitsthemen, die von einzelnen Mitgliedsstaaten initiiert und im Executive Board der WHO (34 Mitgliedsstaaten, gewählt in einem Rotationssystem) als Beschlussvorlage vorbereitet werden. Die Resolutionen der WHA sind wie die der UN-Generalversammlung allerdings nicht rechtlich bindend. Sie haben aber einen hohen normativen und Aufforderungscharakter, insbesondere dann, wenn sie mit großer Mehrheit oder einstimmig verabschiedet worden sind. Dies gilt auch für die am 27. Mai 2023 von der WHA verabschiedeten Resolution zur Stärkung der Rehabilitation in den Gesundheitssystemen („Strengthening Rehabiltation in Health Systems“; WHO Document EB 152(10) [1]), der auch die deutsche Delegation zugestimmt und somit diese auch für sich „adoptiert“ hat.

Die Resolutionen der WHA folgen in aller Regel einem einheitlichen Schema, in dem zunächst die Hintergründe, der Bezugsrahmen und die Problemlage geschildert werden, gefolgt von den Forderungen an die Mitgliedsstaaten, eine Einladung zur Mitarbeit durch zivilgesellschaftliche Organisationen und die Forderungen an den Generaldirektor der WHO.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
22. Oktober 2024

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  • Literatur

  • 1 WHO (2023): Strengthening rehabilitation in health systems. Download unter https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB152/ B152%2810%29-en.pdf (zuletzt eingesehen am 05.02.2024)
  • 2 UN-BRK (2009): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen / Convention of the United Nations on the Rights of Persons with Disabilities. Download unter https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/ (zuletzt eingesehen am 20.02.2024)
  • 3 Weinbrenner S, Gutenbrunner C. Was bedeutet der WHO-Aufruf „Rehabilitation 2030: A call for action“ im Kontext des deutschen. Gesundheitssystems? – Ein Diskussionsbeitrag. Rehabilitation 2023; 62: 70-75
  • 4 WHO 2001: ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, Stand: Oktober 2005, Genf: Weltgesundheitsorganisation
  • 5 Egen C, Beyer J. Rehabilitative Versorgungslücken in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme für den Bereich der gesetzlichen. Kranken- und Rentenversicherung. das Krankenhaus 2022; 9: 761-771
  • 6 Egen C, Schiller J, Ernst J, Sturm C, Eckhardt I. Herausforderungen einer bedarfsorientierten Reha-Steuerung nach. Oberschenkelamputation. Rehabilitation 2023; 63: 78-80