Literatur
-
1 Gemeinsamer Bundesausschuss .Entscheidungsgrundlagen vom 19. Juli 2007. 2007
-
2
Schumacher H, Greiner W.
Festbeträge als Instrument der Ausgabensteuerung in der GKV.
Gesundheits- und Sozialpolitik.
2008;
62 (2)
53-64
-
3 Gemeinsamer Bundesausschuss .Entscheidungsgrundlagen vom 15. November 2005. 2005
-
4 Norwegian Institute of Public Health; WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology .Guidelines for ATC Classification and DDD Assignment. Oslo; WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology 2002
-
5 DIMDI .Richtlinien für die ATC-Klassifikation und die DDD-Festlegung – GM. Berlin, Köln; DIMDI 2004
-
6
Merlo J, Wessling A, Melander A.
Comparisons of Dose Standard Units for Drug Utilization Studies.
Eur J Clin Pharmacol.
1996;
50 (1 – 2)
27-30
-
7 WIdO .Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen. Köln; DIMDI 2009
-
8 WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology .Alterations in DDDs 1982 – 2009. 2009 www.whocc.no/atcddd/alterations.html; Abruf vom 2.3.2009
-
9 Spitzenverbände der Krankenkassen .Beschluss vom 7.4.2008 – Festbeträge für Arzneimittel nach § 35 SGB V. 2008
-
10 Spitzenverbände der Krankenkassen .Festbetragsanpassung und Aufhebung gemäß § 35 Abs.5 SGB V zum 1.4.2006. 2006
-
11 Schwabe U. Analogpräparate. Schwabe U, Paffrath D Arzneiverordnungs-Report 2007 Heidelberg; Springer 2008: 111-148
-
12
Rogers S L, Magliano D J, Levison D B. et al .
A dose-specific meta-analysis of lipid changes in randomized controlled trials of atorvastatin and simvastatin.
Clin Ther.
2007;
29 (2)
242-252
-
13 Klose G, Schwabe U. Lipidsenkende Mittel. Schwabe U, Paffrath D Arzneiverordnungs-Report 2008 Berlin; Springer 2008: 645-659
-
14 Klose G, Schwabe U. Lipidsenkende Mittel. Schwabe U, Paffrath D Arzneiverordnungs-Report 2006 Berlin; Springer 2007: 698-715
-
15 Klose G, Schwabe U. Lipidsenkende Mittel. Schwabe U, Paffrath D Arzneiverordnungs-Report 2005 Berlin; Springer 2006: 690-708
-
16 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen .Nutzenbewertung der Statine unter besonderer Berücksichtigung von Atorvastatin. Köln; IQWiG 2005
-
17 Deutsche BKK .Krankenkasse und Arzneimittelhersteller unterzeichnen Vereinbarung. Pressemitteilung vom 1.10.2007. 2007
-
18
Schüssel K, Franzmann A, Diener F. et al .
Statine – Verordnungsanalyse und Praxistipps.
Pharmazeutische Zeitung.
2005;
150
42-45
-
19 Häussler B, Höer A, Hempel E. et al .Arzneimittel-Atlas 2008. München; Urban & Vogel 2008
-
20 Spitzenverband Bund der Krankenkassen .Übersicht über sämtliche Festbeträge und betroffene Arzneimittel. Stand: 1.1.2009. 2009
-
21
Quinzler R, Gasse C, Schneider A. et al .
The frequency of inappropriate tablet splitting in primary care.
Eur J Clin Pharmacol.
2006;
62 (12)
1065-1073
-
22 Lauterbach K W, Lüngen M, Gerber A. et al .Quantifizierung der Fehlwurfrate beim Stellen fester oraler Darreichungsformen in drei Pflegeheimen. Studie im Auftrag der assist Pharma GmbH. Endfassung vom 18.11.2007
1 Aufgrund des alleinigen Bezugs auf die FB-Stufe 2 werden VG und Äquivalenzfaktoren synonym verwendet. In der FB-Stufe 1 kann auf VG verzichtet werden und bei Wirkstoffkombinationen (insbes. in der FB-Stufe 3) bilden grundsätzlich die aufsummierten Wirkstärken den sog. Vergleichsfaktor. Für weitere Informationen siehe [1], [2].
2 Die VG-Berechnung erfolgt anhand von Verbrauchsdaten des letzten verfügbaren Kalenderjahres [1], [3], was den Jahren 2004 (Anpassung 2006) und 2006 (Anpassung 2008) entspricht.
3 Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der FB-Berechnung der Stufe 2 eine Rundung der WVG auf eine Stelle nach dem Komma. Dadurch ergibt sich in der Realität eine geringe Abweichung zur obigen Berechnung und ein FB von 53,75€ zu AEP.
4 Anatomisch-Therapeutisch-Chemisches Klassifikationssystem.
5 Etwa wird in Deutschland keine Simvastatin-Packung mit der DDD-Wirkstärke 15 mg angeboten.
7 Abweichende DDD-Werte des DIMDI und der WHO führten bereits im Jahr 2007 zur rückwirkenden Herausnahme der Protonenpumpeninhibitoren aus der Bonus-Malus-Regelung.
9 Individuelle bzw. regionale Probleme zum Erreichen der Zielquoten können dennoch entstehen, wenn die Relationen der Analogpräparate zueinander in der eigenen KV stark von der drittbesten KV abweichen.
10 Bei einem zur DDD-Relation höheren (niedrigeren) Substitutionsverhältnis nimmt das gesamte DDD-Volumen zu (ab), wobei die Zunahme (Abnahme) sich überproportional zugunsten (zulasten) der LS verändert. Ein wenn auch im Zeitverlauf geringer werdender Teil des Verbrauchsanstiegs zu DDD der Statine [13] ließe sich somit auf die Substitution von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Äquivalenzdosierungen und damit auf ein statistisches Artefakt zurückführen.
12 Dieser Ansicht widersprach das IQWiG durch eine Nutzenbewertung [16]. Obwohl das IQWiG keinen entsprechenden zusätzlichen Nutzen feststellte, schloss z. B. die Deutsche BKK einen Rabattvertrag mit der Bemerkung, dass der Wirkstoff für einige Indikationen überlegen sei [17].
13 Wenn sich die VG ändern, vermindern sich die WVG als unabhängige Variable des Regressionsverfahrens. Damit variieren prinzipiell auch die Schätzer, ohne jedoch eine konkrete Richtung vorhersagen zu können. Die Annahme der konstanten Exponentenschätzer erscheint dann (und nur dann) aus der Perspektive eines Wirkstoffs vereinfachend möglich, wenn der Einfluss dessen Packungen (d. h. bei relativ wenigen Packungen/Datenpunkten) im Rahmen des Regressionsverfahrens marginal ist. Dies dürfte zutreffen, wenn der betrachtete Wirkstoff ein patentgeschütztes Analogon innerhalb einer (Jumbo-)FB-Gruppe mit patentfreien Wirkstoffen ist. Die Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer bestand z. B. zum 1.1.2009 aus 916 Packungen, hiervon gehörten 12 zu Atorvastatin [20]. Dessen Einfluss auf die Schätzer ist daher vernachlässigbar.
16 Dies geht implizit vom häufigen Fall aus, dass die Standardpackung bei FB-Anpassungen gleich bleibt. Ist dies der Fall, so spielt eine VG-Veränderung zumindest für die am häufigsten angebotene Packung nicht zu einer FB-Anpassung, da der FB der Standardpackung sich an den Vorgaben des §35 Abs. 5 SGB V orientieren muss. Bei den Statinen änderte sich die Standardpackung, wodurch sich in diesem tendenziell selteneren Fall die neuen VG der LS stärker auswirken. Aus der Perspektive von Atorvastatin sind diese Variationen jedoch exogener Natur.
17 Die Umsetzung der Bonus-Malus-Regelung durch die Rahmenvertragspartner knüpfte eine etwaige Maluszahlung neben dem Durchschnittskostenzielwert zusätzlich nachrangig an das Erreichen einer LS-Quote (siehe hierzu die Rahmenvorgaben nach §84 Abs. 7 SGB V und Vereinbarung nach §84 Abs. 7a SGB V für das Jahr 2007). Die zuvor beschriebenen Anreize der Substitution bei hohem therapeutischem Austauschverhältnis werden somit verstärkt.
Malte Wolff
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Universität Mannheim
L7, 3 – 5
68131 Mannheim