Rofo 2009; 181(5): 499-503
DOI: 10.1055/s-0029-1220635
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Änderungen in den Leitlinien (LL) der Bundesärztekammer (BÄK) zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und Computertomografie vom 23.11.2007

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Publication Date:
05 May 2009 (online)

 

Im November 2007 sind zeitgleich die aktualisierten Fassungen der beiden Leitlinien der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik bzw. in der Computertomografie veröffentlicht worden.

Der prinzipielle Aufbau der Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der Computertomografie mit einer Gliederung in Ärztliche Qualitätsanforderungen, Aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen und einen Katalog spezifischer Organ- bzw. Körperregionen-bezogener ärztlicher und aufnahmetechnischer Qualitätsanforderungen ist auch für die Neufassung der beiden Leitlinien beibehalten worden. Im Hinblick auf eine leichtere Orientierung wäre es allerdings vorteilhaft gewesen, von der ursprünglichen Strukturierung in einigen Punkten abzuweichen, beispielsweise die Qualitätsanforderungen bei der Untersuchung von Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und die Angaben zur Dokumentation, zur Weitergabe von Bildern und zur Archivierung als eigenständige Punkte aufzunehmen.

Der Abschnitt A beider Leitlinien vermittelt die für die Qualitätssicherung notwendigen Basisinformationen, befasst sich in erster Linie mit physikalisch-technischen Inhalten und berücksichtigt die technischen Neuerungen der digitalen Radiografie einerseits, der Mehrschichtcomputertomografie andererseits.

Der Abschnitt B ist jeweils mehr auf die praktische Arbeit zugeschnitten. Neben konkreten Empfehlungen zur Aufnahme- bzw. Untersuchungstechnik für die einzelnen Körperregionen und Indikationen beinhaltet er die organspezifischen Anforderungen an Bildmerkmale und -details. Diesem Katalog ist eine schematische Übersicht der Qualitätsanforderungen, welche die Systematik im Katalog kurz erläutert, vorangestellt.

Neu in die LL aufgenommen wurden Qualitätsanforderungen an die Datenverarbeitung, Befundung und Betrachtung, Dokumentation und Archivierung sowie die Weitergabe von Bildern; sie finden sich allerdings nur in den LL zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, nicht in denen zur Computertomografie.

Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen zusammengestellt werden, und zwar getrennt für die Röntgendiagnostik und für die Computertomografie. Die Aufstellung hält sich dabei aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht streng an die Leitliniensystematik, zumal diese nicht in allen Teilen konsequent erscheint, es wird aber jeweils ein Verweis auf die entsprechende Passage in der Neufassung der LL gegeben.