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DOI: 10.1055/s-0029-1242058
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Vertragsarztpraxen - Kodierung von Behandlungsdiagnosen? – Ja, aber richtig.
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. Oktober 2009 (online)
Das Kodieren der Diagnosen nach ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases) gilt in vielen Arztpraxen als lästiger bürokratischer Aufwand. Allerdings wird vor dem Hintergrund des morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und der Kodierrichtlinien der exakte Diagnose – Code zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Wenn im nächsten Frühjahr die geplanten ambulanten Kodierrichtlinien in Kraft treten, könnte manche Vertragsarztpraxis ein Problem haben. Ist es bisher durchaus nicht selten, dass der Arzt das Kodieren für die Abrechnung beispielsweise aus Entlassungsberichten an die Praxishelferin delegiert, so dürfte das künftig schwierig werden. Zum einen, weil Diagnosen nur noch bei Behandlungsaufwand kodiert werden dürfen; zum anderen weil spezifischer kodiert werden muss.