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Der Klinikarzt 2010; 39(2): 62-63
DOI: 10.1055/s-0030-1249722
DOI: 10.1055/s-0030-1249722
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Private Internetnutzung
Fristlose Kündigung eines Chefarztes zulässig!Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. März 2010 (online)
Spricht ein Arbeitgeber die Anweisung aus, das Internet am Arbeitsplatz nicht zu privaten Zwecken zu nutzen, kann dies bei Verstoß eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.03.2009, Az.: 5 Ca 1757/08, nicht rechtskräftig). Hier nutzte der Arzt das Internet von seinem Arbeitsplatz aus, um sexuelle Verhältnisse mit ehemaligen Patientinnen bzw. deren Angehörigen anzubahnen.
Korrespondenz
Dr. jur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers und Partner
Widenmayerstr. 29
80538 München