Der Klinikarzt 2010; 39(10): 434-435
DOI: 10.1055/s-0030-1268354
Recht

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Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus

Ablauf der ersten Nachweispflicht Ende 2010
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Publication Date:
02 November 2010 (online)

 

Am 31.12.2010 läuft erstmalig der Fünf-Jahres-Zeitraum ab, in dem Fachärzte in Krankenhäusern ihre Fortbildung nachweisen müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen, wie z. B.: Was muss nachgewiesen werden? oder: Welche Sanktionen drohen wem bei Nichterfüllung?

Neben der ohnehin bestehenden Fortbildungspflicht aus den jeweiligen regionalen Berufsordnungen besteht seit 2006 für bestimmte Ärzte im Krankenhaus eine Fortbildungspflicht auch aus dem Fünften Sozialgesetzbuch. Hierzu existieren erstmals seit 2006 (vgl. ausführlich Häser I, klinikarzt 2006; 35 (2): XVI-XVII) "Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus" (nachfolgend Fortbildungsregelungen Krankenhausärzte).

Korrespondenz

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Dr. jur. Isabel Häser

Rechtsanwältin

Ehlers, Ehlers und Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München

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