Ultraschall Med 2011; 32(3): 323-324
DOI: 10.1055/s-0031-1274701
ÖGUM-Mitteilungen

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Wortlaut der aktuellen ÖÄK- Zertifikatsrichtlinie Sonografie (vom 6.4.2011)

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Publication Date:
10 June 2011 (online)

 

1. Ziel

Die ÖÄK-Zertifikatsrichtlinie ist interdisziplinär, fächerübergreifend, aber nicht fachüberschreitend und stellt eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik dar, die in Kooperation zwischen der Österreichischen Ärztekammer und den wissenschaftlichen Gesellschaften erarbeitet wurde. Der Zahlenkatalog ist Bestandteil dieser Richtlinie. Die Zahlen entsprechen internationalem Standard.

Ziel der ÖÄK-Zertifikatsrichtlinie Sonografie ist der Nachweis einer vertieften Weiterbildung auf dem Gebiet einzelner oder mehrerer Ultraschalltechniken in der Anwendung und Befundung und soll beitragen, einzelne oder mehrere Ultraschalluntersuchungen bestimmter Regionen bzw. Organe auf qualitativ hohem Niveau durchzuführen und zu befunden. Das Zertifikat hat keinen Einfluss auf die Berechtigung, US-Techniken durchzuführen, die auf Basis der vorgeschriebenen Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zum jeweiligen Sonderfach erworben wurden – unabhängig von den für das Zertifikat vorgegebenen Zahlen.

Durch den Erwerb des Sonografie-Zertifikates ist es nicht möglich, Fachgrenzen zu überschreiten. Das Zertifikat kann nur von Ärzten beantragt werden, die bereits während ihrer Ausbildung zum Facharzt Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Sonografie erworben haben.

Das Zertifikat kann auch die Grundlage für die Abrechnung bzw. Rückverrechnung von sonografischen Leistungen mit den Sozial- und Krankenfürsorgeträgern im niedergelassenen Bereich darstellen.