Der Klinikarzt 2011; 40(12): 546
DOI: 10.1055/s-0031-1299639
Medizin & Management
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Patientenverfügungen – ein Gesetz mit Lücken

Selbstbestimmungsrecht gegen den Schutz des Lebens
Spielberg Petra
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
27. Dezember 2011 (online)

 

Seit September 2009 sind Patientenverfügungen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ärzten ist die Entscheidung, welche Maßnahmen bei einem todkranken Patienten ergriffen werden sollen, dadurch aber nicht zwingend leichter gemacht worden. Die Regelungen weisen nach Ansicht von Fachanwälten für Medizinrecht jedenfalls noch einige Schwachstellen auf – beispielsweise die Festlegung, dass der Arzt sich immer erst an einen Betreuer wenden muss, um den Willen des Patienten erfüllen zu können.

Viele Menschen haben Angst davor, am Ende ihres Lebens nicht mehr selbst bestimmen zu können, was mit ihnen passieren soll, sodass schließlich das technisch Machbare über Leben und Tod entscheidet. Um dem vorzubeugen, gibt es Patientenverfügungen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich seit dem September 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ärztliche Berufsrecht trägt den Regelungen durch die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" vom 21. Januar 2011 Rechnung.