Die Therapie von Verbrennungswunden unterliegt einem klar definierten Management, welches bereits an der Unfallstelle beginnt und nahtlos in das Schockraummanagement und die klinische Phase übergeht.
Am Unfallort muss der Patient schon ausreichend versorgt und das Verbrennungsausmaß und die Verbrennungstiefe eingeschätzt werden, um wichtige Behandlungsentscheidungen (ambulant, stationär, Verbrennungszentrum) zu treffen. Hier ist insbesondere auf die Sicherung und das Monitoring der Vitalfunktionen, die Anlage großlumiger Zugänge, der Beginn der Flüssigkeitssubstitution, die Entscheidung zur Intubation und auf eine adäquate Analgesie zu achten. Des Weiteren muss am Unfallort der land- oder luftgebundene Transport organisiert und die Entscheidung einer ggf. notwendigen Versorgung des Patienten in einem Brandverletztenzentrum getroffen werden.
Die Behandlung des Patienten nach Aufnahme im Schockraum unterliegt einem klaren und standardisierten Protokoll, das von einem interdisziplinären Team aus Ärzten und Pflege rasch und effektiv durchgeführt wird. Das Schockraummanagement umfasst die mechanische Reinigung, die exakte Bewertung der Verbrennungen, die Sicherstellung der Vitalfunktionen, die Diagnostik und Therapie eines möglichen Inhalationstraumas, die Diagnostik von Begleitverletzungen, die Versorgung der Brandwunden sowie die Vorbereitung für eventuelle operative Maßnahmen.
Die weitere plastisch-chirurgische Therapie wird durch die Verbrennungstiefe und die Größe der verbrannten Körperoberfläche bestimmt. So können kleinflächige Verbrennungen Grad II b–III nach Sofortnekrektomie mit einer autologen Spalthauttransplantation versorgt werden. Ausgedehnte Verbrennungsverletzungen hingegen müssen durch Entlastungsschnitte, die Abtragung von Hautnekrosen sowie die temporäre Defektdeckung mittels alloplastischen Hautmaterials versorgt werden. Sie sollten und können oft erst zweizeitig mit autologer Spalthaut transplantiert werden.