Nach einer Facetteninfiltration tritt beim Kläger eine Spondylodiszitis auf, die auf einer Infektion mit dem Erreger Staphylococcus aureus beruht. Der Kläger nimmt den beklagten Krankenhausträger wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Beschluss des OLG Köln vom 13.11.2012, Az.: 5 U 69/12