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PiD - Psychotherapie im Dialog 2014; 15(01): 10-11
DOI: 10.1055/s-0034-1370802
DOI: 10.1055/s-0034-1370802
Alles was Recht ist
Das Patientenrechtegesetz
Ein Schritt zur Stärkung des mündigen PatientenWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. März 2014 (online)

Mit dem Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber einen neuen Untertitel „Behandlungsvertrag“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Damit hat er weitgehend die bisherige Rechtsprechung zusammengefasst und festgehalten. Inhaltlich geht nun auch der Gesetzgeber vom paternalistisch geprägten Verhältnis zwischen Behandelnden und Patienten über zu einem Bild des mündigen Patienten und der informierten Entscheidung.