Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmittelkatalogs. Er allein entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. Für die Art, wie der G-BA zu diesen Beschlüssen kommt, geriet er in letzter Zeit in die Kritik: Die Entscheidungen laufen zu intransparent ab. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind noch in diesem Jahr Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.