Z Orthop Unfall 2015; 153(05): 461-464
DOI: 10.1055/s-0035-1564946
Orthopädie und Unfallchirurgie aktuell
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Arztbewertungsportale – Jens Gmerek: „Ich rate zum Dialog mit Portal und Bewerter“

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. Oktober 2015 (online)

? Sie haben Sanego letztes Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten?

Ja, die Entscheidung des BGH vom Juni 2014 (Az.: VI ZR 345/13, Anm. Red.) ist auf unser Hinwirken hin ergangen. Der Fall ging vom Oberlandesgericht Stuttgart zum BGH, wo uns, nebenbei, ein Kollege vertreten hat – nur 46 Anwälte in Deutschland haben bekanntlich eine Singularzulassung für Verfahren vor dem BGH. Wir wollten Rechtssicherheit schaffen in der Frage, ob und wann ein Arztbewertungsportal einen Bewerter wirklich nennen muss, seine Identität aufdeckt. Der BGH hat ja eindrucksvoll bestätigt, dass es das normalerweise eben nicht muss.