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DOI: 10.1055/s-0039-1695816
Ergebnisqualität der Carotisduplexsonografie niedergelassener Fachärzte in Westfalen – Lippe nach den Vorgaben der Qualitätskriterien der Ultraschallvereinbarung und der KBV
Publication History
Publication Date:
28 August 2019 (online)
Fragestellung:
Wie ist die Ergebnisqualität der Duplexsonografie der hirnversorgenden Gefäße bei niedergelassenen Fachärzten in Westfalen-Lippe und wie kann Diese verbessert werden?
Material und Methode:
In Westfalen-Lippe sind 478 Fachärzte berechtigt die "Carotisduplexsonografie" (EBM 33070) durchzuführen. Hauptsächlich aus den Fachrichtungen Angiologie, Gefäßchirurgie, Kardiologie und Neurologie. Von 2017 bis März 2019 wurden 84 Ärzte/innen im Rahmen einer Stichprobenprüfung bestimmt bei jeweils 5 Patienten die Bilddokumentation (analog oder digital) sowie Befunddokumentation der Qualitätssicherungskommission zur Verfügung zu stellen. Die Kommission bewertete Anhand eines von der KBV vorgegebenen Scores (0 – 20 Pkt) und nach aufgestellten Mindestanforderungen über die Nachvollziehbarkeit der Bilddokumentation und der des schriftlichen Befundes. Die 3 köpfige Kommission bewertete Indikation, Qualität der Bilddokumente, Konzept des schriftlichen Befundes sowie die therapeutischen Empfehlungen.
Ergebnisse:
Von den begutachteten Dokumentationen der Ärzte/Innen zeigten 61 keine bzw. geringe Mängel. Bei 23 bestanden erhebliche bzw. schwerwiegende Beanstandungen. Letztere bestanden diese Überprüfung nicht und wurden im Rahmen eines Beratungsgespräches über die Missstände informiert. Insgesamt nahmen 17 Ärzte/innen an einem Beratungsgespräch teil. 7 weitere mussten nach fehlerhafter Wiederholungsprüfung in ein Kolloquium. Häufige Mängel in der Bilddokumentation waren: fehlende oder falsche Winkelkorrektur, fehlende Darstellung der Vertebralarterien bei entsprechenden Fragestellungen sowie technische Mängel in der analogen oder digitalen Bildgebung. Mängel des schriftlichen Befundes bezogen sich auf Fehleinschätzung pathologischer Befunde und nicht beachten von Stenosekriterien (NASCET).
Schlussfolgerung:
Die Duplexsonografie der hirnversorgenden Gefäße wird von verschiedenen Fachärzten im ambulanten Bereich durchgeführt. Die technische Bilddokumentation ist neben unvollständigen Mindeststandards, unabhängig vom Fachgebiet, bei ca. 25% der Untersucher unzureichend. Sie konnten einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten. Eine Verbesserung der Bilddokumentation und Einhaltung der Mindeststandards ist zu fordern. Für Dritte muss klar erkennbar werden welche Befunde vorliegen. Ergebnisqualität hängt hier von der Nachvollziehbarkeit und Einhaltung von Mindeststandards ab.