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Klin Monbl Augenheilkd 2016; 233(02): 124
DOI: 10.1055/s-0041-110715
DOI: 10.1055/s-0041-110715
Recht in der Praxis
Gebührenordnung für Ärzte – Kataraktoperation mit Femtosekundenlaser auch analog abrechenbar
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. Februar 2016 (online)

Die Kataraktoperation mit dem Femtosekundenlaser ist als recht neue Behandlungsmethode in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht ausdrücklich geregelt. Ein mit dieser Frage befasstes Gericht hat nun zugunsten der Ärzte entschieden: Aufgrund der Selbstständigkeit der Leistung und der Nichtaufnahme im Gebührenverzeichnis ist der Einsatz des Lasers grundsätzlich analog abrechenbar.