Aktuelle Neurologie 2016; 43(03): 151
DOI: 10.1055/s-0042-105230
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls in Deutschland

Determination of Brain Death in Germany
S. Förderreuther
Neurologische Klinik der Ludwig-Maximilians Universität München, Neurologischer Konsiliardienst am Standort Innenstadt
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. April 2016 (online)

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls („Hirntod“) ist in der jüngeren Vergangenheit in Misskredit geraten. Mitteilungen aus der Laienpresse, die „Hirntoddiagnostik“ sei in Deutschland nicht sicher, Skandalmeldungen zu Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung und Allokation von Organen und nicht zuletzt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen des Menschen [1], haben zu Verunsicherung in der Bevölkerung und leider teilweise sogar in Fachkreisen geführt. Die 4. Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls wurde daher mit besonderem Interesse nicht nur von Fachkreisen erwartet und kommentiert.

 
  • Literatur

  • 1 Deutscher Ethikrat. Hirntod und Organspende: Stellungnahme. Online abrufbar unter http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf
  • 2 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Dtsch Ärztebl 2015; 112: 27-28