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Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76(05): 479-481
DOI: 10.1055/s-0042-106613
DOI: 10.1055/s-0042-106613
Recht in der Praxis
Patientenrecht – Umgang mit Patientenverfügungen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Mai 2016 (online)

Bei dem Verfassen einer Patientenverfügung kann vieles schief gehen. Zu abstrakte Formulierungen etwa sind in der Praxis oft schwierig auszulegen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Ärzte ihre Patienten beraten: Was sollte wie festgehalten werden? Wann und wie lange ist die Patientenverfügung gültig? Wurde ein Betreuer ernannt? Doch auch Ärzte sollten beraten sein und sich mit Angehörigen absprechen, bevor sie aufgrund einer Verfügung handeln – häufig sind sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte zu bedenken. Dieser Beitrag zeigt, worauf Sie im Umgang mit Patientenverfügungen achten sollten.
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Literatur
- 1 § 1901 a, Absatz 1–5, Buch 4, BGB.
- 2 § 1901 b, Absatz 1–3, Buch 4, BGB.
- 3 § 630 d, Absatz 1–3, Buch 2, BGB.
- 4 Bundesärztekammer. Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis. Dtsch Ärztebl 2013; 110: A1580-A1585 http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Empfehlungen_BAeK-ZEKO_Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung_19082013l.pdf Stand: 24.06.2015
- 5 Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Patientenberatung. Im Internet: http://www.patientenberatung.de Stand: 24.06.2015
- 6 Bundesärztekammer. Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung. Dtsch Ärztebl 2013; 110: A7-A9 http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Empfehlungen_BAeK-ZEKO_Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung_19082013l.pdf Stand: 24.06.2015