Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie in Baden-Württemberg können ihre
Rheumapatienten weiterhin im Rahmen einer medikamentösen (konservativen)
Basistherapie versorgen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Zusatzweiterbildung
Orthopädische Rheumatologie absolviert haben oder nicht. Das hat die
Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg vor kurzem in einer Klarstellung zu den
Kompetenzgrenzen internistische Rheumatologie/ orthopädische Rheumatologie
bekräftigt.