Die DGOU begrüßt die Initiative des Gesetzgebers, die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
mittels einer verständlichen Verhaltensregel zu vereinfachen. Autofahrer müssen die Rettungsgasse künftig immer unabhängig von der
Anzahl der Fahrbahnen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden (§ 11 Absatz 2
StVO).