Zusammenfassung
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Alt und Partner betriebenen Gerichtsverfahren
vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona mit dem Aktenzeichen 314 b C 238/21 wurde mit Urteil
vom 21.03.2022 ein Patient dazu verurteilt, 136,50 Euro nebst Zinsen sowie außer-gerichtliche
Rechtsanwaltskosten zu zahlen, weil er zwei Termine bei einem Physiotherapeuten vereinbart
hatte und in einem Fall weniger als 24 Stunden vor dem Termin und im zweiten Fall
gar nicht absagte.