Die Mutterschaftsrichtlinie des G-BA legt Umfang und Inhalte der Schwangerenvorsorge
fest. Risikoschwangerschaften sollen anhand zeitlich definierter Vorsorgeuntersuchungen
über den gesamten Schwangerschaftsverlauf rechtzeitig erkannt werden, sodass der Arzt
geeignete Therapiemaßnahmen ergreifen und damit mögliche Gefahren für Mutter oder
Kind minimieren kann.