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DOI: 10.1055/s-2003-814085
Leitlinien der Fachgesellschaften dienen nur der Orientierung und sind keine verbindliche Handlungsanleitung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Januar 2004 (online)
Wird einem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen, so hilft es ihm unter Umständen wenig, wenn er sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe sich bei der Diagnostik und Therapie strikt an die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gehalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat kürzlich entschieden, dass den AWMF-Leitlinien lediglich Informationscharakter zukommt. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die rechtliche Einordnung der ärztlichen Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften dar. Nach Auffassung des OLG Naumburg muss unbedingt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns stehen.
Werner Schell
Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt
Harffer Straße 59
41469 Neuss
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