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DOI: 10.1055/s-2004-820797
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Tauchtauglich oder nichtPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. März 2004 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/notfall-hausarztmedizin/200402/lookinside/thumbnails/10.1055-s-2004-820797-1.jpg)
Zusammenfassung
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) wird durchgeführt, um festzustellen, ob es Einschränkungen gibt, die sich nicht mit den zu erwartenden Anforderungen dieses Sportes oder der Tätigkeit in Einklang bringen lassen. Dieses umfasst sowohl körperliche als auch geistig/mentale Einschränkungen. Dabei muss zwischen der Untersuchung für Sport- und Berufstaucher unterschieden werden.
Die Tauchtauglichkeit für Sporttaucher kann jeder approbierte Arzt ausstellen. Die Untersuchung für Berufstaucher erfolgt nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 „Arbeiten im Überdruck”, die nur durch ermächtigte Ärzte durchgeführt werden darf. Hierunter fallen auch die Rettungs-, Feuerwehr-, Polizeitaucher etc. Bei der Untersuchung nach diesem Grundsatz ist - im Gegensatz zur Untersuchung der Sporttaucher - der Mindestuntersuchungsumfang festgelegt.
Anschrift des Verfassers
Dr. Joachim Spalke
Arzt für Arbeitsmedizin
Am Prinzenrain 9
53127 Bonn
eMail: j.spalke@gmx.de