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DOI: 10.1055/s-2004-820809
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Vorschläge für den Fall einer Betreuung - Patientenvollmacht zur Regelung ärztlicher Maßnahmen
Publication History
Publication Date:
30 March 2004 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/notfall-hausarztmedizin/200402/lookinside/thumbnails/10.1055-s-2004-820809-1.jpg)
Zusammenfassung
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu verfolgen. Die seit 15 Jahren in einem Seniorenheim wohnende, zeitweilig verwirrte, 99-jährige Frau K. erkrankte an einer Pneumonie. Der Hausarzt verfügte eine stationäre Einweisung, die sich schleppend erst nach sechs Tagen verwirklichen ließ. Als Frau K. am siebten Tag verstarb, erstattete die Tochter Strafanzeige. Auffällig in diesem Fall ist, dass Frau K. niemals zu ihrer Einstellung zu ärztlichen Maßnahmen befragt wurde. Um zu verhindern, dass zunehmend alte und schwerstkranke Menschen, um Sterben zu dürfen - das bei uns als fehlerhaftes, gar strafbares Handeln angesehen werden kann - in die Schweiz reisen müssen (z.B. Ex-International, Dignitas u.a. nach Art. 115 des Schweizer Strafrechts), ist ein - wenn auch kompliziertes -, dafür aber genaues Patiententestament erforderlich, das es ermöglicht, terminale Erkrankungen wie Pneumonie, Exsikkose, neurogene Schluckstörungen unbehandelt zu lassen.
U. Rendenbach
Abt. f. Allgemeinmedizin der Universität Leipzig