Z Orthop Ihre Grenzgeb 2005; 143(1): 10-11
DOI: 10.1055/s-2005-864770
Orthopädie aktuell

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Sollen Ingenieure oder Mediziner das Schleudertrauma begutachten?

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
08. März 2005 (online)

 

Prof. Dr. med. Jürgen Krämer

Bei der Begutachtung von Beschleunigungsverletzungen der Halswirbelsäule (so genanntes Schleudertrauma) wird dem Ausmaß der Gewalteinwirkung seit einiger Zeit mehr Bedeutung beigemessen, als dem eigentlichen medizinischen Geschehen. Grundlage sind umfangreiche Untersuchungen aus Versuchen an Freiwilligen, unter anderem unter Simulationsbedingungen eines Unfalles (Castro und Mitarbeiter, 1997, 1998). Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden u.a. Heckanstöße mit Pkw und Autoskooter verursacht. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob klinische und kernspintomographische Veränderungen an der Halswirbelsäule nach einem Pkw-Heckanstoß bei einer Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 10-15 km/h nachweisbar sind. Ein Ergebnis aus dieser interdisziplinären Studie bestand darin, dass bis zu einer Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h von keinem der Freiwilligen Beschwerden angegeben wurden. Aufgrund dieser Ergebnisse wäre zu folgern, dass ein HWS-Schleudertrauma in der Regel bis zu einer Geschwindigkeitsänderung von 10 km/h auszuschließen ist.