RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-2005-866729
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
OLG Hamm nimmt Strafbarkeit des niedergelassenen Arztes wegen unentgeltlicher Abfallentsorgung durch Röntgenkontrastmittelhersteller an
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. April 2005 (online)
Das Landgericht Bielefeld hatte mit Berufungsurteil vom 31.3.2004 (Az.: 6 Ns 5 Ds 170 Js 904/01 - A 1/04 VI) einen niedergelassenen Arzt, der den Krankenkassen nicht mitgeteilt hatte, dass er von dem Hersteller des von ihm bezogenen Röntgenkontrastmittels Vergünstigungen in Form der kostenlosen Entsorgung von Praxissondermüll erhielt, vom Vorwurf des Abrechnungsbetruges freigesprochen (vgl. RöFo 2004, S. 1850 f.). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Dortmund hin wurde diese Entscheidung nunmehr durch das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 22.12.2004, Az.: 3 Ss 431/04) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Rechtsanwälte Wigge · Kleinke · Frehse
Rechtsanwalt Nando Mack
Münster/Westf.
URL: http://www.ra-wigge.de
eMail: kanzlei@ra-wigge.de