1 Der Psychologische Psychotherapeut und der Kinder- und Jugendtherapeut muss, nachdem er sein Diplom erworben hat, eine fünfjährige berufsbegleitende oder dreijährige ganztägige Berufsausbildung bis zu seiner Approbation ableisten. Danach kann er sich prinzipiell immer unter den Bedingungen der Bedarfsplanung als Psychotherapeut niederlassen, während der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erst einmal nach seiner Approbation als Arzt eine Gebietsweiterbildung absolvieren muss, die fünfjährig „full time” sein muss.