Ultraschall Med 2006; 27(1): 118-119
DOI: 10.1055/s-2006-933271
SGUM/SSUM-Bulletin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Schwangerschaftsultraschall - Auflage Kurs in kommunikativer Kompetenz

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Publikationsdatum:
01. März 2006 (online)

 

Alle Schwangeren, die sich einer Ultraschalluntersuchung unterziehen, müssen gemäss Artikel 13 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beraten und über Vor- und Nachteile informiert werden. Hierbei muss das Recht auf Nichtwissen gewährleistet sein. Bereits die Frage nach der Inanspruchnahme von pränatalen Untersuchungsmöglichkeiten kann die Schwangeren vor schwierige Entscheidungen stellen und erfordert ärztlicherseits beraterische Kompetenz. Nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung forensischer Aspekte ist zu beachten, dass eine Ärztin/ein Arzt besonders in der pränatalen Medizin eine z.T. problematische Doppelfunktion (Diagnostik und Beratung) innehat.

Der Schwangerschaftsultraschall wurde erst 1996 nach vorübergehender Streichung wieder in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Dies erfolgte nur provisorisch für 5 Jahre mit der Auflage, die zuständige Fachgesellschaft müsse in diesem Zeitraum die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit belegen. Dazu wurden mehrere Teilprojekte durchgeführt und deren Resultate mit dem Gesuch um Verlängerung der Zahlungspflicht im Sommer 2001 an die Eidgenössische Leistungskommission (ELK) eingereicht. Parallel hierzu wurde eine in der Schweiz durchgeführte Studie publiziert, gemäss der die Kommunikation der Befunde bei betroffenen Frauen (Schwangere mit V.a. oder nachgewiesener fetaler Fehlbildung) mangelhaft war. Obwohl wir darlegten, dass eine genaue Information von Befund und Prognose in der Routineuntersuchung vor der detaillierten Abklärung im Zentrum nicht möglich ist und auf dieser Stufe auch nicht gefordert werden kann, dies also auch Aufgabe des Zentrums ist, wurde entgegen der Empfehlung der ELK die Forderung aufgestellt, die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises (FA) müssten in kommunikativer Kompetenz geschult werden. Dies ist nunmehr eine Voraussetzung dafür, dass der Schwangerschaftsultraschall dann nach 5 Jahren, also Ende 2006, hoffentlich definitiv im Leistungskatalog verankert wird.

Auch wenn wir vom direkten Nutzen dieser Forderung nicht vollumfänglich überzeugt sein mögen, können wir dies als Chance betrachten, die Beratungssituation in der Pränataldiagnostik zu verbessern. Die vermeintlichen Probleme, die primär zur Auflage, einen Kurs in kommunikativer Kompetenz zu absolvieren, geführt haben, können nicht allein durch diese Massnahme gelöst werden. Gleichwohl liegt unser Anliegen in der Qualitätssicherung, die neben den apparativen und medizinischen Leistungen mindestens gleichwertig kommunikative Fähigkeiten erfordert. Dies gilt allerdings auch gleichsam auf anderen Gebieten der Medizin. Daher kann von einer Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten das ganze Fach profitieren, auch wenn nicht ganz einzusehen ist, warum diese Auflage nur für den Schwangerschaftsultraschall gelten soll. Das Hauptargument hierfür dürfte darin liegen, dass die Methoden der Pränatalen Medizin zunehmend nicht nur besser, sondern auch fachlich komplexer werden und vielfältige ethische Fragen aufwerfen.

Die zu vermittelnden Informationen betreffen verschiedene Ebenen wie die fachliche, die emotionale und die Beziehungsebene sowie auch grundsätzlich ethische Fragestellungen. Auf der fachlichen Ebene werden Informationen über den Feten entweder als Diagnosen, unklare Befunde oder auch in Form von Wahrscheinlichkeitsberechnungen mitgeteilt. Insbesondere statistische Risikoberechnungen können in der Übermittlung schwierig sein. Mögliche Ängste oder Zweifel können auf der emotionalen Ebene die Kommunikation und damit die Arzt-Patienten-Beziehung beeinträchtigen.

In Anbetracht der zunehmenden Komplexität erscheint es daher sinnvoll Beratungsstandards festzulegen. Verbunden hiermit sind Anforderungen an definierte Qualitätsmerkmale zur individualisierten Informationsvermittlung einerseits und die Verfügbarkeit von graphischen sowie schriftlichen Informationsmaterialien für Schwangere andererseits. Daher erarbeitet die SGGG gemeinsam mit dem Institut Dialog Ethik einen Leitfaden "Qualitätsstandards in der Pränatalen Medizin", die neben der Schulung in kommunikativer Kompetenz in den Kursen allen FA-Inhaberinnen und -Inhabern zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu bedarf es nach bisherigen Erfahrungen einer Optimierung der Kursinhalte und Strukturen.

Die Kommission Schwangerschaftsultraschall hat sich zum Ziel gesetzt, dass 80% der FA-Inhaberinnen und -Inhaber bis zum Sommer 2006 einen solchen Kurs absolvieren können. Eine ausreichende Zahl von Kursen wird sichergestellt werden. Im Juli 2006 wird dann das Gesuch um Verlängerung der Zahlungspflicht an die ELK eingereicht werden. Um eine weitere Verzögerung zu vermeiden, scheint es angemessen, die gesetzte Auflage ernst zu nehmen. Die Kurse sollten mindestens 3 Stunden dauern - unter Einbeziehung in Kommunikation oder Psychologie versierter Referentinnen und Referenten - und möglichst auch einen praktischen Teil enthalten. In der Weiterbildung werden die Inhalte der kommunikativen Kompetenz in den Grundkurs integriert werden, sodass mit dem Erwerb des Fähigkeitsausweises die Auflagen erfüllt sein werden.

Die Kurse werden auf der Homepage der SGUMGG unter www.sgumgg.ch angekündigt.

Auszug aus dem Fähigkeitsprogramm der FMH (gültig ab 1.1.2005)

Nachweis von 15 Stunden fachspezifischer Fortbildung. Dazu werden anerkannt:

  • Fortbildungen durch anerkannte Tutoren/Referenten und Fachkongresse von internationalem Niveau

  • Fortbildungskurse von anerkannten Tutoren/Kursleitern. Bei Kursen im Ausland ist das Kursprogramm beizulegen

  • Qualitätszirke

  • Hospitationen

    Auflagen der Eidgen. Leistungskommission oder Neuerungen können an die Inhaber des Fähigkeitsausweises weitergegeben werden.

  • Nachweis von kommunikativer Kompetenz

  • Kompetenz im Ersttrimester-Test (NT-Messung)

Inhalte des Kurses "Erwerb der kommunikativen Kompetenz"

  • zeitlicher Rahmen: Kursdauer von insgesamt 3 Stunden

  • fachliche Grundlagen

  • ethische Aspekte bei der Beratung zur Pränataldiagnostik

  • Besonderheiten der Beratungssituation bei der Pränataldiagnostik

  • Charakteristika/Merkmale der Beratungssituation

  • Ziele der pränatalen Beratung

  • Beratungstechnik/kommunikative Fertigkeiten

  • individualisierte Informationsvermittlung

  • Risikoberatung

  • Kommunikation von unklaren und pathologischen Befunden

Für Auskünfte:

Dr. med. Luciano Braun

Specialista FMH medicina interna Ombudsmann SSUM/SGUM

Via Cantonale 37, 6930 Bedano, Schweiz

Telefon: +41-91/9454055

Fax: +41-91/9453355

eMail: luciano.braun@bluewin.ch

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