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DOI: 10.1055/s-2006-935875
Beobachtungen während einer Arzneimittelprüfung mit Adlumia fungosa D 30
Publication History
Publication Date:
10 April 2007 (online)

Zusammenfassung
Die in den Jahren 1973/74 mit 22 Teilnehmern durchgeführte homöopathische Arzneimittelprüfung der Papaverazee Adlumia fun-gosa erfolgte nicht nur mit tiefen Potenzen und der Urtinktur. Jeder Prüfer erhielt nach einer Vorbeobachtungszeit unter Plazebo zu Beginn der Prüfung die 30. Dezimalpotenz. Die Symptome, die unter Tiefpotenzen und der Urtinktur auftraten, wurden bereits in einem 1976 erschienenen Bericht mitgeteilt und diskutiert. Die vorliegende Abhandlung ist Symptomen gewidmet, welche die Prüfer während der Einnahme von Adlumia fungosa D 30 protokollierten. Diese Beobachtungen gaben Gelegenheit, grundsätzliche Überlegungen über homöopathische Arzneimittelprüfungen mit Hochpotenzen und über die Verwertbarkeit der dabei erzielten Ergebnisse anzustellen. Der Verfasser kam auf Grund der vorliegenden Sachverhalte zu dem Schluß, daß Prüfungen mit Hochpotenzen nicht generell abgelehnt werden dürfen und die beobachteten Symptome bei sorgfältiger Abwägung der Kriterien wahrscheinlich echter Prüfstoffwirkungen ebenso verwertbar sind wie Symptome unter tiefen Potenzen. Die Protokolle, auf welche sich diese Aussage stützt, werden ausführlich zitiert.