Allgemeine Homöopathische Zeitung 1979; 224(5): 173-184
DOI: 10.1055/s-2006-935875
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co KG, Stuttgart

Beobachtungen während einer Arzneimittelprüfung mit Adlumia fungosa D 30

G. BAYR
  • 1
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
10. April 2007 (online)

Zusammenfassung

Die in den Jahren 1973/74 mit 22 Teilnehmern durchgeführte homöopathische Arzneimittelprüfung der Papaverazee Adlumia fun-gosa erfolgte nicht nur mit tiefen Potenzen und der Urtinktur. Jeder Prüfer erhielt nach einer Vorbeobachtungszeit unter Plazebo zu Beginn der Prüfung die 30. Dezimalpotenz. Die Symptome, die unter Tiefpotenzen und der Urtinktur auftraten, wurden bereits in einem 1976 erschienenen Bericht mitgeteilt und diskutiert. Die vorliegende Abhandlung ist Symptomen gewidmet, welche die Prüfer während der Einnahme von Adlumia fungosa D 30 protokollierten. Diese Beobachtungen gaben Gelegenheit, grundsätzliche Überlegungen über homöopathische Arzneimittelprüfungen mit Hochpotenzen und über die Verwertbarkeit der dabei erzielten Ergebnisse anzustellen. Der Verfasser kam auf Grund der vorliegenden Sachverhalte zu dem Schluß, daß Prüfungen mit Hochpotenzen nicht generell abgelehnt werden dürfen und die beobachteten Symptome bei sorgfältiger Abwägung der Kriterien wahrscheinlich echter Prüfstoffwirkungen ebenso verwertbar sind wie Symptome unter tiefen Potenzen. Die Protokolle, auf welche sich diese Aussage stützt, werden ausführlich zitiert.

    >