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DOI: 10.1055/s-2007-1021782
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Je dringlicher der Eingriff, desto kürzer die „Bedenkzeit” - Beim Zeitpunkt der Aufklärung medizinischen Erfordernissen Rechnung tragen
Publication History
Publication Date:
07 January 2008 (online)
Auch wenn das Aufklärungsgespräch grundsätzlich gesehen spätestens einen Tag vor einem elektiven Eingriff stattfinden sollte - ein deutlich kürzerer Zeitrahmen kann durchaus erlaubt sein, ohne die für den Patienten geforderte Entscheidungsfreiheit und damit dessen Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden. Denn nicht nur wenn eine Verzögerung der Operation mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tod des Patienten führen würde, kann man von einer „Notfalloperation” sprechen. Schon wenn bei einer Verschiebung des Eingriffs auf den nachfolgenden Tag gewichtige Komplikationen zu befürchten sind oder sich die Heilungschancen deutlich verschlechtern, muss der Patient die Möglichkeit haben, sich für einen umgehenden Eingriff zu entscheiden. Konkret bedeutet dies: Je dringlicher der Eingriff ist, umso kürzer kann auch der Zeitraum zwischen Aufklärung und Operation sein.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstraße 29
80538 München
Email: i.haeser@eep-law.de