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DOI: 10.1055/s-2007-971053
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Einleitung, Beantragung oder Verordnung einer Maßnahme der Rehabilitation
zulasten der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)Initiation, Application or Prescription of Rehabilitation MeasuresPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
10. Mai 2007 (online)
Lernziele
Die Zunahme der chronischen Erkrankungen stellt unser Gesundheitssystem vor besondere Herausforderungen. Vor allem die Ärzte, die ihre Patienten kontinuierlich betreuen, sehen sich mit der Frage konfrontiert, wie sie die knappen Ressourcen so wirkungsvoll wie möglich einsetzen können. Hausärzte, die durch die Kenntnisse des persönlichen und beruflichen Umfeldes einen erweiterten Blick auf ihre Patienten haben, werden in Zukunft bei ihrer praktischen Arbeit immer mehr Wert auf die Funktionen und Fähigkeiten ihrer Patienten legen und hierdurch die Liste der Diagnosen gemäß ICD ergänzen.
Da Unversehrtheit oder Heilung nicht mehr das alleinige Ziel medizinischen Handelns ist, verlagert sich die Zielsetzung von Behandlungen mehr und mehr auf die Reintegration und die Teilhabe an den unterschiedlichen Lebensbereichen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit den neuen Rehabilitationsrichtlinien nach § 92 SGB V die nötigen Instrumente dafür geschaffen. Ziel dieser Richtlinien ist die regelhafte Integration der Vertragsärzte in den Versorgungssektor der Rehabilitation, die Verringerung der Schnittstellenproblematik am Reha-Zugang und in der Reha-Nachsorge sowie die Stärkung der Lotsenfunktion der Hausärzte. Unter-, Fehl- und Überversorgung im Bereich der medizinischen Rehabilitation müssen in Zeiten knapper ökonomischer Mittel verhindert werden. Als gemeinsames Konzept und sprachliche Grundlage aller am Rehabilitationsprozess beteiligter Akteure wurde auch in Deutschland die ICF eingeführt (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).
Dieser Artikel soll dazu beitragen, die theoretischen Grundlagen zu schaffen, um die Rehabilitationsrichtlinien nicht als ein bürokratisches Monster zu verstehen, sondern um dem richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Therapien in den richtigen Einrichtungen zur Rehabilitation zu verhelfen.
Literatur
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Korrespondenzadresse
A. Deventer
Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes der Rehaärzte e. V.
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg
eMail: k.deventer@web.de