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Notfall & Hausarztmedizin 2007; 33(7): 355
DOI: 10.1055/s-2007-985675
DOI: 10.1055/s-2007-985675
Gesundheitspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Muss Deutschland Rettungsdienstleistungen künftig ausschreiben? - Rettungsdienst: Europäische Kommission reicht Klage ein
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
03. August 2007 (online)

Der Zwist zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland um die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen geht weiter. Die Brüsseler Behörde hat Deutschland nun endgültig vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, um durchzusetzen, dass sich deutsche Behörden bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an den Vorschriften des europäischen Vergaberechts orientieren. Demnach müssten die deutschen Behörden entsprechende Aufträge künftig konsequent und transparent ausschreiben.
Korrespondenz
Petra Spielberg
Fachjournalistin für Wirtschafts- und Sozialpolitik Redaktion Brüssel
Rue Colonel van Gele 98
B-1040 Brüssel
Fax: 0032/27331516