Diabetes schränkt in der Regel weder die berufliche noch die private Fahreignung ein. Das ist die zentrale Aussage der neuen S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ (AWMF-Register Nr. 057-026). Doch wie bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, denn schwere Stoffwechselentgleisungen, unzureichende Therapie, Begleit- oder Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus können das individuelle Unfallrisiko temporär oder dauerhaft steigern. Die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ bietet jetzt einen größeren individuell begründbaren Spielraum der Begutachtung und Orientierung in der praktischen Diabetologie. Diese erste Leitlinie zu Fahreignung und Diabetes in Europa wurde unter Federführung des „Ausschuss Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in Kooperation mit weiteren Fachgesellschaften erstellt und im März 2018 vorgestellt [2]. Eine Praxisleitlinie und eine Patientenleitlinie sind in Vorbereitung.