ergopraxis 2019; 12(04): 14-16
DOI: 10.1055/a-0839-1237
Wissenschaft
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Internationale Studienergebnisse


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Publication Date:
05 April 2019 (online)

Mit betriebsnaher Versorgung schneller zurück an den Arbeitsplatz – Depressive Störungen

Kooperieren Betriebe mit externen Versorgungseinrichtungen hinsichtlich der Früherkennung psychiatrischer Erkrankungen und Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz, nehmen die Patienten häufiger und zeitiger ihre Arbeit wieder auf als solche aus der Regelversorgung. Zu diesem Ergebnis kam das vierköpfige Team um Alina Reifferscheid von der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einer Evaluationsstudie.

Das Ziel der Wissenschaftler war es, ein betriebsnahes integriertes Versorgungsmodell (IGV) im Vergleich zur Regelversorgung zu evaluieren. Dazu dienten als IGV-Untersuchungsgruppe 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines großen Unternehmens, die durchschnittlich 50 Jahre alt waren und eine depressive Störung hatten. Sie nahmen an einer kooperierenden universitären psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtung je nach Bedarf eine ambulante oder stationäre 18 Monate dauernde Behandlung auf. Während dieser Zeit arbeiteten Betrieb und Versorgungseinrichtung eng hinsichtlich Früherkennung, Einleitung der Therapie und Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zusammen. Die Kontrollgruppe bestand aus 64 Teilnehmern, die hinsichtlich Diagnose, Alter und Geschlecht mit der IGV-Kontrollgruppe parallelisiert wurden. Sie waren im Rahmen der Regelversorgung in derselben Einrichtung für 18 Monate in Behandlung, wurden also unabhängig vom Betrieb behandelt.

Das Ergebnis der Evaluation lässt einen Zusammenhang zwischen der Behandlung durch das betriebsnahe IGV und den PatientenOutcomes vermuten: Die Untersuchungsgruppe kehrte signifikant schneller und häufiger an den Arbeitsplatz zurück als die Kontrollgruppe. Menschen mit Depressionen könnten somit von einem betriebsnahen integrierten Versorgungsmodell profitieren. Signifikante Effekte auf die stationäre Verweildauer und die Behandlungsdauer bestehen jedoch nicht.

Da die Stichprobengröße relativ klein war und Limitationen wie eine fehlende vollständige randomisierte Zuweisung vorliegen, sind weitere Untersuchungen notwendig, um diese Vermutung zu bestätigen.

ari

Fortschr Neurol Psychiatr 2019; 87: 121–127