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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2019; 14(02): 12-18
DOI: 10.1055/a-0864-4098
DOI: 10.1055/a-0864-4098
Praxis
Grundlagen
Mitgeschöpf als Medizin
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
12. April 2019 (online)

Summary
Lebende Tiere, die zu Heilzwecken eingesetzt werden, können als Arzneimittel oder Medizinprodukt zugelassen sein. Zu den klassischen tierischen Heilmitteln in der Naturheilkunde gehören unter anderem Blutegel, Ameisensäure, Cantharidenpflaster und homöopathische Zubereitungen. Nicht mehr legal möglich ist der Einsatz von Schlangengiften im Sinne der Enzymtherapie. Bei Zuwiderhandlung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.