Lebende Tiere, die zu Heilzwecken eingesetzt werden, können als Arzneimittel oder Medizinprodukt zugelassen sein. Zu den klassischen tierischen Heilmitteln in der Naturheilkunde gehören unter anderem Blutegel, Ameisensäure, Cantharidenpflaster und homöopathische Zubereitungen. Nicht mehr legal möglich ist der Einsatz von Schlangengiften im Sinne der Enzymtherapie. Bei Zuwiderhandlung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Keywords
Tiere - Therapeutikum - tierische Substanzen - Dreck-Apotheke - Lorscher Arzneibuch - Arzneimittel - Medizinprodukt - Blutegel - Ameisensäure - Cantharidenpflaster - Homöopathie - Zellmaterial - Enzyme - Organzellen - Gift - Apitherapie - Kuh-Kolostrum