Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion
des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall,
IHA, „Hirntod“) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.
Die Feststellung des IHA bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz- und Kreislauffunktion
erfordert eine spezielle Diagnostik („Hirntoddiagnostik“). Diese erfolgt auf der Intensivstation
zur Prognoseeinschätzung oder vor der Entscheidung über eine postmortale Organspende.
In Deutschland werden gemäß Transplantationsgesetz die Verfahrensregeln zur Feststellung
des IHA in entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer (RL-BÄK) festgelegt, deren
4. Fortschreibung seit Juni 2015 gilt.