Psychiatr Prax 2019; 46(04): 225
DOI: 10.1055/a-0893-2932
Leserbrief
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Leserbrief zum Beitrag: Zinkler M, Waibel M. Auf Fixierungen kann in der klinischen Praxis verzichtet werden – ohne dass auf Zwangsmedikation oder Isolierungen zurückgegriffen wird. Psychiat Prax 2019; 46: S6 – S10

André Nienaber
Fachhochschule der Diakonie gemeinnützige GmbH, Bielefeld
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Publication Date:
02 May 2019 (online)

Der Artikel von Zinkler und Waibel in der Ausgabe S 01 der Psychiatrischen Praxis vom März 2019 greift ein kontroverses Thema der psychiatrischen Versorgung auf und ist aus meiner Sicht auch für die Kolleginnen und Kollegen der psychiatrischen Pflege besonders wichtig. Als hilfreich zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen wie Isolierung und Fixierung wird von den Autoren die Nutzung von Intensivbetreuungen genannt. In dem Artikel wird dargestellt, dass Intensivbetreuungen eine „bisher in Deutschland nicht genauer beschriebene Intervention“ ([1], S. S8) sind. Dieser Aussage kann der Verfasser des Briefes an die Herausgeber nicht zustimmen. Bereits im Jahr 2012 wurde die „Praxisempfehlung Intensivbetreuung“ der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) veröffentlicht: https://www.dfpp.de/archiv/dfpp/DFPP-Praxisempfehlung_Intensivbetreuungen.pdf.