Die Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur
Versorgung Früh- und Reifgeborener schützt besonders unreife Frühgeborene auf
neonatoIogischen Intensivstationen durch eine enge pflegerische Betreuung. Für
alle Kinder jenseits der Neonatalperiode bis zum 18. Lebensjahr gibt es eine
solche Regelung nicht. Es fehlt eine klare Vorgabe für die Versorgung der Kinder
auf deutschen Intensivstationen, um die schwerkranken Patienten im Sinne der
1:1-Betreuung versorgen zu können.