Zusammenfassung
Seit 1. Januar 2019 gelten die Pflegepersonaluntergrenzen, die die
Patientenversorgung sicherer machen und für Transparenz in der Schichtbesetzung
sorgen sollen. Doch wie ist mit kurzfristigen Krankheitsausfällen im Sinne der
PpUGV umzugehen? Hier ein Lösungsvorschlag.