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DOI: 10.1055/a-1099-7474
Wir sind Rechtsstaat
Publication History
Publication Date:
02 April 2020 (online)
„Wir sind Rechtsstaat“: Siebzig Jahre nach Ausarbeitung des Grundgesetzes wirbt der so geschaffene Rechtsstaat im Rahmen des „Paktes für den Rechtsstaat“ für sich selbst (www.wir-sind-rechtsstaat.de), einer Vereinbarung von Bund und Ländern [1]. Einen weiteren Schwerpunkt bilden 71 zusätzliche Planstellen beim Generalbundesanwalt, zusätzliche 2000 Richter und Staatsanwälte zuzüglich zugehörigen Büropersonals, 7500 zusätzliche Planstellen für Polizeiaufgaben. Hinzu kommen IT-Anpassungen, Beschleunigungen und Vereinfachungen durch Änderungen von Prozessordnungen und Schaffung eines „Forum Recht“. So notwendig der Schutz des Rechtsstaats ist und so verständlich die Maßnahmen in einer unmittelbaren Reaktion auf sich abzeichnende Herausforderungen sind: bergen sie nicht auch Risiken? Stärken diese Maßnahmen nicht vor allem das staatliche Gewaltmonopol, welches ohne eine begleitende kritische Diskussion wiederum selbst zur Gefahr für den Rechtsstaat werden kann [2]? Die Grenzen einer zu einseitigen Herangehensweise an ein gelingendes Gemeinwesen illustrieren die 11 Millionen Menschen, die in den USA jährlich einen Gefängnisaufenthalt erleben [3]. Primärpräventive Investitionen in Bildung und Berufschancen sind z. B. zur Prävention von Jugendgewalt deutlich effizienter und nachhaltiger als eine Sekundärprävention durch Therapien oder Strafen [4].
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Literatur
- 1 Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019, TOP 3: Pakt für den Rechtsstaat. (PDF) Bundesregierung, 31. Januar 2019. URL: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1575742/d2aa4f58e3ee33e96a4a28d1ea98d2f5/2019-01-31-beschluss-pakt-rechtsstaat-data.pdf download am 04.02.2020
- 2 Pichl M. Gefährliche Rede vom „Rechtsstaat“. Legal Tribune Online, 27. Februar. 2019 URL https://www.lto.de/recht/justiz/j/rechtsstaat-sicherheit-gewaltmonopol-polizei-begriff-bedeutung/ download am 04.02.2020
- 3 Cloud DH, Bassett MT, Graves J. et al. Documenting and adressing the health impacts of carceral systems. Am J Public Health 2020; 110 (Suppl 1) S1
- 4 Braun M. Systematische Übersicht zur Evidenz von Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von Gewalt und ihre entscheidungsanalytische Evaluation am Beispiel der Jugendgewalt. Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universität München. 2007
- 5 Forsthoff E. Die Verwaltung als Leistungsträger. Stuttgart: Kohlhammer; 1938
- 6 Piazolo M. Der Rechtsstaat. München, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. 2004
- 7 Steuerfahnder-Affäre. URL https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Affäre download 08.02.2020
- 8 Gustl Mollath. URL https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath download 08.02.2020
- 9 Ginsburg T, Huq AZ. How to save a constitutional democracy. Chicago: University of Chicago Press; 2018
- 10 Böckenförde EW. Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: Recht, Staat, Freiheit; Suhrkamp, Frankfurt a.M: 1991. S 112
- 11 Europäische Gesundheitsministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation Europa. Die Charta von Tallinn: Gesundheitssysteme für Gesundheit und Wohlstand. Tallinn, Estonia, 27. Juni 2008 http://www.euro.who.int/de/publications/policy-documents/tallinn-charter-health-systems-for-health-and-wealth Zugriff am 04.02.2020
- 12 Winslow CE. The untilled fields of Public Health. Science 1920; 51: 23-33
- 13 Kickbusch I, Silberschmidt G, Buss P. Global health diplomacy: the need for new perspectives, strategic approaches and skills in global health. Bull WHO 2007; 85: 230-232
- 14 Gadamer HG. Über die Verborgenheit der Gesundheit. Frankfurt: Suhrkamp; 1996
- 15 Woopen C, Stegmaier P. Wir müssen das Patientenwohl gesetzlich verankern. Monitor Versorgungsforschung 2020; 13: 6-13